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Waffenkauf

Wegleitung für Waffenkäufe

Seit dem 12. Dezember 2008 unterstehen Airsoft Sportgeräte dem Waffengesetz womit sie nun als Waffen gelten (sogenannte Nicht-Schusswaffen). Für den Kauf einer Airsoft Waffe muss ein Vertrag unterzeichnet und durch beide Parteien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Waffenerwerbsschein (WES) wird nicht benötigt. Der Käufer muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und dies mit einem amtlichen Ausweis belegen (CH-Identitätskarte, CH-Pass, Niederlassungsbewilligung C). Der Erwerb durch ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungsbewilligung B oder ohne Niederlassungsbewilligung erfordert einen Waffenerwerbsschein (WES). Das gleiche Vorgehen gilt auch für Diplomaten.

Bestellablauf

1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt der Bestellung per Email den Vertrag
3. Sie unterzeichnen den Vertrag und retournieren ihn zusammen mit einer Ausweiskopie
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung eingeschrieben

Wir dürfen keine Airsoft Waffen an Personen verkaufen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit dieser Waffe gefährden könnten oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Zudem dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung Angehörigen folgender Staaten nicht beliefern:

Serbien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien